Beweissicherung

Suchen Sie eine Ärztin/Arzt oder eine Notfallambulanz auf, wenn Sie in einer Gewaltsituation angegriffen und verletzt wurden. Für Diagnose, Behandlung und Dokumentation ist es wichtig, dass Sie der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt alle Verletzungshandlungen mitteilen, damit alle Verletzungsfolgen erfasst werden können. Häufig treten einzelne Folgen erst Stunden, Tage oder gar Wochen später auf. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Ärztin/Ihren Arzt erneut aufzusuchen und auch diese Verletzungsfolgen dokumentieren zu lassen.

Bewahren Sie alles, was als Beweismittel in Betracht kommt, sorgfältig an einem sicheren Ort auf. Dies können z. B. sein: Kleidungsstücke, Dokumente, Fotos, Aufzeichnungen auf Ihrem Anrufbeantworter, E-Mails, SMS.

Verschmutzte oder zerrissene Bettwäsche und Kleidungsstücke können ebenfalls Beweismittel sein. Wichtig: Nehmen Sie zur Aufbewahrung eine Papiertüte oder Stofftasche, nicht luftdicht verpacken, z. B. in einer Plastiktüte.

Bewahren Sie alle Beweismittel auf für den Fall, dass Sie noch nicht den Mut haben, Anzeige zu erstatten, dies aber nach einer geänderten Situation vielleicht gerne nachholen möchten. Wenn Sie diese Sachen nicht zu Hause aufbewahren möchten oder können, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens darum.

Rechtliche Informationen:

Sie können die Polizei zu Hilfe rufen. Diese kann den/die Täter/in bis zu 14 Tagen aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und ein Kontaktverbot aussprechen. Die Polizei leitet dann ein Ermittlungsverfahren ein.

Sie können persönlich oder über einen Anwalt/Anwältin bei den Zivilgerichten beantragen, dass

  • der Täter/die Täterin sich von Ihnen fern zu halten hat,

  • Ihnen die bisher gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird

  • Ihnen das Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder übertragen wird.

Sie müssen eine schwierige Lebenssituation nicht alleine bewältigen! Nutzen Sie unser Beratungs- und Unterstützungsangebot!

Rufen Sie uns an: FIN-Gerolstein   06591 / 980 622 !